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gut beraten ist eine freiwillige Initiative der Versicherungswirtschaft. Sie verfolgt das Ziel, die Weiterbildungsaktivitäten der Branche aufzuzeigen und die Professionalisierung der vertrieblich Tätigen zu fördern.
Bereits 2014 hatten die Verbände der Versicherungswirtschaft die Initiative gut beraten – Regelmäßige Weiterbildung der vertrieblich Tätigen lanciert. Danach sollten sich alle Versicherungsvermittler:innen regelmäßig in einem Umfang von mindestens 30 Stunden pro Kalenderjahr weiterbilden.
Seit 2018 wird die Weiterbildung der vertrieblich Tätigen gesetzlich geregelt und von den Industrie- und Handelskammern sowie der BaFin überwacht. Diese gesetzlichen Vorgaben berücksichtigen die immense Vorleistung der Versicherungswirtschaft durch die Initiative gut beraten. Heute nimmt die Initiative als Interessenvertretung eine Mittlerrolle ein zwischen vertrieblich Tätigen, Versicherungsunternehmen und -betrieben sowie Gesetzgeber und Aufsichten.
Die Dokumentation der gesetzlich geforderten Weiterbildungszeit im Umfang von mindestens 15 Stunden pro Kalenderjahr sowie des freiwilligen höheren Engagements erfolgt seit Anbeginn überbetrieblich und nach einem qualitätsgesicherten, gemeinsamen Standard. Die Basis dafür sind die Regeln für die Anrechnung von Weiterbildungen vertrieblich Tätiger, die wir gemeinsam mit Unternehmen und Verbänden der Versicherungswirtschaft erstellt haben.
Mit der Weiterbildungsdatenbank und den individuellen Bildungskonten stellt die Initiative gut beraten ein wirksames Instrument zur Verfügung, mit dem vertrieblich Tätige ihre absolvierten Weiterbildungsmaßnahmen übersichtlich und vollständig dokumentieren können. Sind die gesetzlich vorgeschriebenen 15 Stunden erreicht, erhalten die Kontoinhabenden jeweils Anfang Februar einen Kontoauszug und eine vorbereitete Erklärung, die zur Vorlage bei Aufsicht, Arbeitgeber, Produktgeber, Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherer und natürlich auch bei Kund:innen dient.