FAQ der Aufsichten

Die Einhaltung der Weiterbildungspflicht wird durch die Industrie- und Handelskammern (IHKs) sowie – für gebundene Versicherungsvermittler:innen – durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überprüft.

Die IHK überprüft im Rahmen von Stichprobenkontrollen, ob die Gewerbetreibenden der gesetzlichen Verpflichtung zur Weiterbildung nachkommen (vgl. § 7 Absatz 3 VersVermV).

Um eine Orientierungshilfe bei der Umsetzung der Vorschriften zu geben, haben die Aufsichtsbehörden einen Fragen-Antworten-Katalog erarbeitet und in einer aktualisierten Fassung veröffentlicht.

Erfreulicherweise enthält diese aktualisierte Fassung der FAQ im Vergleich zur bisherigen einige positive Klarstellungen, auf die wir gemeinsam mit unseren Mitgliedsunternehmen und -verbänden in Gesprächen mit den Aufsichten hinwirken konnten.

Die Initiative gut beraten wird die Anrechnungsregeln, den bewährten Branchenstandard, entsprechend aktualisieren. Unter Berücksichtigung der Weiterbildungsbedarfe der vertrieblich Tätigen gestalten die Anrechnungsregeln die gesetzlichen Vorgaben zur Weiterbildungspflicht im Abgleich mit den Vorstellungen der Aufsichten und im Sinne des Verbrauchers praxistauglich aus.

Ansprechpartner:in
Monika Klampfleitner 089 922001-839